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IServ

IServ-Kalender

November 2024

Dienstag 19. November – Donnerstag 21. November

Schulobst

Freitag 22. November

9:00 – 12:00
Backen 4b

Dienstag 26. November – Donnerstag 28. November

Schulobst

Freitag 29. November

9:00 – 12:00
Backen 4a

Dezember 2024

Dienstag 3. Dezember

Ganztägig
Schulobst

Elternmitarbeit

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

unsere Grundschule lebt vom Engagement der Lehrkräfte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie dem Engagement der Eltern. Wenn viele Eltern mit uns aktiv sind, profitiert das Lernumfeld der Kinder davon. Wir sind auf eine intensive Mitarbeit angewiesen. Im Sinne unserer Kinder ist es uns wichtig, dass Schule, Schüler, Lehrer und Eltern eine Einheit bilden und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Wenn Sie aus zeitlichen Gründen kein Amt bekleiden können, freuen wir uns, wenn Sie uns bei schulischen Festen oder auch bei klasseninternen Feierlichkeiten unterstützen können. Herzlichen Dank im Voraus dafür.

Folgende Gremien sind an unserer Schule zu besetzen:

1. Klassenelternschaft:

In der ersten und dritten Klassenstufe wählt die Elternschaft auf einem Elternabend nach den Sommerferien für zwei Jahre:

  • Einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende (gleichzeitige Mitgliedschaft im Schulelternrat)
  • Einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin
  • Klassenkonferenzvertreter

2. Schulelternrat:

Die gewählten Vertreter des Klassenelternrates gehören automatisch dem Schulelternrat an. Der Schulelternrat muss über wichtige Entscheidungen der Schule (z.B. Leistungsbewertung, Einführung neuer Bücher, organisatorische Änderungen usw.) informiert werden und hat Mitspracherecht. Er wählt aus seinen Mitgliedern eine/n Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter, sowie Abgeordnete für die Gesamt- und Fachkonferenzen.

3. Gesamtkonferenz:

Den Vorsitz der Gesamtkonferenz hat die Schulleitung. Alle hauptamtlichen Lehrkräfte sind Mitglieder der Konferenz. Die Anzahl der ElternvertreterInnen in einer Gesamtkonferenz richtet sich nach der Anzahl der an der Schule tätigen hauptamtlichen Lehrkräfte (NSchG §36).
Die Gesamtkonferenz entscheidet über allgemeine Angelegenheiten der Schule, die innere Organisation der Schule, wichtige Fragen des Unterrichtes und der Erziehung sowie über eine allgemeine Schulordnung.

4. Schulvorstand

Mitglieder der Schulvorstandes werden für zwei Jahre gewählt. Den Vorsitz des Schulvorstandes hat die Schulleitung. In Sitzungen des Schulvorstandes werden folgende Dinge entschieden:

  • Verteilung der Haushaltsmittel
  • Wichtigen Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger
  • Innerschulische Reformen
  • Einrichtungen schulischer Veranstaltungen
  • Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit Eltern